§ 1 Geltung / Allgemeines

 

1) Die nachfolgenden AGB gelten für alle von Isabell Trodtfeld / Shootoholic (nachfolgend: Fotografin) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.

 

Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen, gelten die AGB auch für alle zukünftigen Aufträge ein und desselben Auftraggebers.

 

Die AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB der Fotografin gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, welche schriftlich niedergelegt wurden, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.

 

2) Fotografien im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellte Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitalisierter Form auf CD/DVD oder sonstige Speichermedien, Dia-Positive, Negative usw.) Der Auftraggeber erkennt an, daß es sich bei dem von der Fotografin gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs. 1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz handelt.

 

3) Die Fotografin ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrückliche Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotos gegeben wurde, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerich-technischen Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.

 

 

§ 2 Nutzungs- und Urheberrecht

 

1) Der Fotografin steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos zu. Urheberrechte sind nicht übertragbar.

 

2) Die Fotografin überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet die private, nicht kommerzielle Nutzung.

 

Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch die Fotografin. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Auftraggeber grundsätzlich nicht gestattet ist.

 

3) Eine kommerzielle/gewerbliche Nutzung der Lichtbildwerke im Nachhinein - gleich welcher Form vorliegend - durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte kann nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung der Fotografin erfolgen. Dies gilt auch für Bilddateien, welche durch den Auftraggeber oder durch Dritte digital oder anderweitig verändert bzw. verfremdet wurden. Diese weitergehende Nutzung ist der Fotografin angemessen nach vorheriger Absprache zu vergüten und wird separat in Rechnung gestellt.

 

4) Die zu übertragenen Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars in Form von Foto-DVDs oder wie vereinbart über.

 

5) Erteilt die Fotografin die Genehmigung zu einer Verwertung der Fotos ( Facebook, Instagram, Twitter, Flyer und andere Webseiten), so kann sie verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Macht sie von diesem Recht Gebrauch, so berechtigt die Verletzung des Rechts auf Namensnennung die Fotografin zum Schadenersatz.

 

6) Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitete Daten hochauflösend im Format JPG.  Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddateien ist nicht Teil des Auftrages. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr.

 

7) Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte und Sonderkonditionen müssen schriftlich vereinbart werden.

 

 

§ 3 Vergütung

 

1) Für die Herstellung der Fotos wird ein Honorar vereinbart. Dies wird bei Privatkunden inklusive und bei gewerblichen Kunden exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer angegeben und zuzüglich eventueller Reisekosten berechnet.

 

2) Fällige Rechnungen, bzw. ausgewiesene Anzahlungen, sind sofort, jedoch spätestens innerhalb von 8 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben Fotos, Alben, Kunstdrucke etc. Eigentum der Fotografin.

 

3) Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Fotografin nicht zu verantworten hat, wesentlich überschritten, oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar der Fotografin entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand, dies gilt auch für die Wartezeit, welche mit dem vereinbarten Stunden- oder Tagessatz berechnet wird, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass der Fotografin kein Schaden entstanden ist. 

 

4) Eine Anzahlung ist bei größeren Aufträgen (Sonderaufträge, z.B. Hochzeiten) zu entrichten und beträgt 50 Prozent des Honorars. 

 

5) Hinweis für Verwerter

 

Bitte beachten Sie: Wer regelmäßig künstlerische oder publizistische Leistungen von beispielsweise selbständigen Designer, Grafikern, Textern oder Fotografen für seine werblichen Aktivitäten verwendet, ist ein sogenannter Verwerter und muß eine Abgabe an die Künstlersozialkasse leisten. Mehr Informationen finden Sie hier: http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/unternehmer/kuenstlersozialabgabe/index.php

 

 

§ 4 Haftung

 

1) Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet die Fotografin für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

2) Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung der Fotografin ausgeschlossen.

 

3) Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von der Fotografin bestätigt worden sind. 

 

4) Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber bzw. beim Lieferanten. Die Art und Weise der Übermittlung kann die Fotografin bestimmen.

 

5) Die Organisation und Vergabe von Buchungen an die Fotografin, sowohl die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat (z. B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) kein/e Fotograf/in zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden. 

 

 

§ 5 Datenschutz

 

Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, daß seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Die Fotografin verpflichtet sich, alle Informationen der jeweiligen Aufträge vertraulich zu behandeln.

 

 

§ 6 Schlußbestimmung / Salvatorische Klausel

 

1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

2) Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

3) Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

 

4) Für den Fall, daß der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluß ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz der Fotografin als Gerichtsstand vereinbart.

 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Stand: 01.09.2016